UVV Prüfung Tore & Türen
ASR A1.7 Prüfung

Als zertifiziertes Fachunternehmen kümmern wir uns um den kompletten Prozess der UVV Prüfung Tore & Türen nach ASR A1.7.

Was ist die UVV Prüfung Tore bzw. ASR A1.7 Prüfung für kraftbetätigte Tore & Türen?

Die ASR A1.7 Prüfung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und regelt die Anforderungen, die kraftbetätigte Türen und Tore in Arbeitsstätten erfüllen müssen. Zu diesen kraftbetätigten Konstruktionen zählen unter anderem Rolltore, Sektionaltore und Garagentore, die durch ihre Mechanik und den elektrischen Antrieb potenzielle Gefahrenquellen darstellen. Der Gesetzgeber schreibt daher regelmäßige Prüfungen vor, um die Betriebssicherheit und den Schutz von Personen zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die sogenannten UVV Prüfungen, die auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt werden.
Die ASR A1.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dient dazu, die Sicherheit in Arbeitsstätten zu gewährleisten. Insbesondere bei kraftbetätigten Türen und Toren, die in gewerblichen Bereichen eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Mechanische Verschleißerscheinungen (z. B. an Federn oder Laufschienen)
  • Elektrische Defekte oder Fehlfunktionen der Steuerung
  • Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen (z. B. fehlende Lichtschranken oder Druckleisten)

Die ASR A1.7 gibt daher klare Vorgaben, wie kraftbetätigte Türen und Tore zu gestalten, zu installieren, zu warten und zu prüfen sind. Neben der ASR A1.7 ist auch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) relevant, die sich auf elektrische Betriebsmittel bezieht.

In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, was die ASR A1.7 Prüfung umfasst, welche Vorgaben für die UVV Prüfung für Rolltore, UVV Prüfung für Sektionaltore und UVV Prüfung Garagentore gelten und warum ein Prüfvertrag mit festgelegten Intervallen der beste Weg ist, um rechtssicher zu agieren. Weiterführend können Sie sich über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeitsschutz und Sicherheit informieren.

Was ist eine UVV Prüfung?

Die UVV Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist eine Sicherheitsüberprüfung, die sicherstellt, dass kraftbetätigte Türen und Tore gemäß den geltenden Vorschriften betrieben werden können. Sie dient dem Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Dritten, die mit der Anlage in Kontakt kommen könnten. Die UVV Prüfung ist für verschiedene Typen von Toren verpflichtend:

  • UVV Prüfung für Rolltore: Rolltore sind in Industriehallen, Lagerhäusern und Werkstätten weit verbreitet. Sie müssen regelmäßig geprüft werden, da sie durch ihre großen Flächen und den hohen Energiebedarf bei Defekten erhebliche Gefahren bergen können.
  • UVV Prüfung für Sektionaltore: Sektionaltore finden häufig in Werkstätten und Logistikzentren Anwendung. Aufgrund ihrer spezifischen Bauweise unterliegen sie besonderen Prüfanforderungen, insbesondere was die mechanischen Elemente betrifft.
  • UVV Prüfung Garagentore: Garagentore, die in gewerblichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen genutzt werden, sind ebenfalls prüfpflichtig. Dies gilt sowohl für elektrisch betriebene als auch für manuell bedienbare Tore.


Die UVV Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch dazu bei, langfristige Schäden und kostenintensive Reparaturen zu vermeiden.

Prüfungsumfang - Was wird geprüft?

Die ASR A1.7 definiert klar, welche Aspekte bei einer UVV Prüfung zu überprüfen sind. Der Prüfungsumfang kann wie folgt unterteilt werden:

  •  Mechanische Inspektion
    • Kontrolle der Tragfähigkeit aller tragenden Elemente (z. B. Scharniere, Laufschienen, Federn).
    • Überprüfung der Schließ- und Öffnungsmechanismen auf Verschleiß oder Defekte.
    • Prüfung der Bremsmechanismen, die ein unkontrolliertes Schließen verhindern.
    • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Risse im Material.
  • Elektrische Überprüfung
    • Test der Steuerungsanlagen und elektrischen Komponenten.
    • Kontrolle der Verkabelung auf Defekte und Schutzmaßnahmen gegen Kurzschluss oder Überspannung.
    • Überprüfung der Not-Aus-Schalter und der Sicherheitsfunktionen.
    • Funktionsprüfung von Sensoren (z. B. Lichtschranken oder Bewegungsmeldern).
  • Sicherheitskomponenten
    • Kontrolle und Kalibrierung von Lichtschranken, Druckleisten und ähnlichen Sicherheitsvorrichtungen.
    • Überprüfung von Warnhinweisen und Beschilderungen (z. B. Hinweis auf sich schließende Tore).
  • Messung der Schließ- und Öffnungskräfte
    • Die ASR A1.7 schreibt vor, dass kraftbetätigte Türen und Tore keine übermäßigen Kräfte ausüben dürfen, die zu Verletzungen führen könnten. Im Rahmen der Prüfung werden diese Kräfte gemessen und dokumentiert.
  • Dokumentation
    • Die Ergebnisse der UVV Prüfung werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Dieses enthält eine Beschreibung der durchgeführten Prüfungen.
      Angaben zu festgestellten Mängeln und Empfehlungen für Maßnahmen.
      Einen Nachweis über die durchgeführte Reparatur oder Wartung.
      Den Termin der nächsten Prüfung.

 

Prüfintervalle und Fachkenntnisse der Prüfer

Die ASR A1.7 schreibt vor, dass eine UVV Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Die Prüfung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, die über spezifisches Wissen und Erfahrung mit Tür- und Toranlagen verfügt. Fachkundige Personen sind in der Regel Techniker oder Ingenieure, die eine spezielle Schulung in diesem Bereich absolviert haben.

Warum ein Prüfvertrag für die Einhaltung der UVV-Prüfungen im gewerblichen Umfeld sinnvoll ist

Ein Prüfvertrag zur regelmäßigen Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im gewerblichen Umfeld ist ein essenzielles Instrument, um Sicherheit, Effizienz und gesetzliche Konformität in Unternehmen sicherzustellen. Die UVV sind gesetzliche Bestimmungen, die von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern vorgeschrieben sind, um Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Ein Prüfvertrag bietet dabei nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern trägt auch zur langfristigen Optimierung der betrieblichen Abläufe bei. Im Folgenden werden die vielfältigen Gründe und Vorteile für den Abschluss eines Prüfvertrags ausführlich dargelegt.

Rechtliche Absicherung und Vermeidung von Haftungsrisiken
Ein zentraler Grund für den Abschluss eines Prüfvertrags ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber sind gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Regelungen der Berufsgenossenschaften verpflichtet, regelmäßig Prüfungen an Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen durchzuführen. Werden diese Prüfungen nicht durchgeführt oder dokumentiert, drohen empfindliche Strafen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere im Falle eines Unfalls. Ein Prüfvertrag sorgt dafür, dass ein externer Dienstleister oder ein geprüfter Sachkundiger diese Aufgaben übernimmt, die Prüfintervalle koordiniert und die Ergebnisse dokumentiert. Dadurch kann sich das Unternehmen absichern und Haftungsrisiken minimieren.

Prävention von Unfällen und Schutz der Mitarbeitenden
Die regelmäßige Durchführung von UVV-Prüfungen garantiert, dass betriebliche Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen sicher und funktionsfähig sind. Defekte oder unzureichend gewartete Geräte stellen ein erhebliches Risiko für die Mitarbeitenden dar. Ein Prüfvertrag gewährleistet die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Mängeln, wodurch Unfälle und Verletzungen vermieden werden. Dies trägt nicht nur zur Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei, sondern fördert auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Belegschaft. Sichere Arbeitsbedingungen stärken die Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden und reduzieren gleichzeitig die Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten.

Effizienzsteigerung durch planbare Wartungs- und Prüfintervalle
Ein Prüfvertrag hilft Unternehmen, die UVV-Prüfungen systematisch und effizient zu organisieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister werden Prüfintervalle optimal auf die betrieblichen Prozesse abgestimmt, sodass Produktionsausfälle oder Störungen minimiert werden. Die planbare Umsetzung der Prüfungen ermöglicht eine bessere Ressourcennutzung und senkt die Kosten für ungeplante Reparaturen oder Ausfälle. Zudem können durch die fachmännische Analyse und Beratung potenzielle Schwachstellen im Betrieb identifiziert und behoben werden, bevor sie zu größeren Problemen führen.

Expertenwissen und professionelle Durchführung
UVV-Prüfungen erfordern spezielles Fachwissen und die Einhaltung strenger Normen und Vorschriften. Ein Prüfvertrag stellt sicher, dass qualifizierte Sachverständige oder Fachkräfte die Prüfungen durchführen, die über das notwendige Know-how und moderne Prüfgeräte verfügen. Dies gewährleistet nicht nur die Qualität der Prüfungen, sondern auch die Aktualität in Bezug auf gesetzliche Änderungen oder technische Neuerungen. Unternehmen müssen sich nicht selbst um die Schulung interner Mitarbeitender oder die Anschaffung von Prüfgeräten kümmern, sondern können auf das Expertenwissen der Dienstleister vertrauen.

Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Schäden und Ausfällen
Ein Prüfvertrag trägt dazu bei, kostenintensive Schäden an Arbeitsmitteln und Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Regelmäßige Prüfungen verhindern größere Defekte, die zu hohen Reparaturkosten oder gar zum Austausch teurer Maschinen führen könnten. Darüber hinaus senkt die Reduktion von Arbeitsunfällen die Kosten für Entschädigungszahlungen, Ausfallzeiten und Versicherungsprämien. Auch die Vermeidung von Bußgeldern aufgrund versäumter Prüfungen oder fehlender Dokumentation spart dem Unternehmen Geld. In vielen Fällen amortisieren sich die Kosten eines Prüfvertrags schnell durch die Einsparungen, die aus einer optimierten Sicherheits- und Wartungsstrategie resultieren.

Langfristige Planungssicherheit
Ein Prüfvertrag bietet Unternehmen langfristige Planungssicherheit, da er klare Regelungen zu den Prüfungszyklen, den Verantwortlichkeiten und den Kosten festlegt. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass alle erforderlichen Prüfungen fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden, ohne dass zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht. Dies entlastet das Management und erlaubt eine Konzentration auf die Kernkompetenzen des Unternehmens. Zudem sind die Kosten für die Prüfungen im Rahmen des Vertrags oft stabil und kalkulierbar, was die Budgetplanung erleichtert.

UVV Prüfung Tore & Türen – Welche Kosten fallen an?

Im Rahmen unserer Prüfverträge sichern wir die Einhaltung der Prüfintervalle zu sowie eine rechtssichere Dokumentation. Die Preise für die UVV Prüfung Tore & Türen nach ASR A1.7 starten bei 119€ netto pro Toranlage. Bei Abschluss eines Prüfvertrags entfällt die Anfahrt, was Ihnen absolute Planungssicherheit gibt. Bei einer größeren Anzahl an zu prüfenden Anlagen bieten wir attraktive Staffelrabatte an. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die UVV Prüfung Tore & Türen.

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